§ 57a - ÜBERPRÜFUNG (Pickerl)
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Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur
Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie
Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.
In welchen Abständen muss mein Pkw / Kombi begutachtet werden? Neufahrzeuge: Die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich. Alle anderen Fahrzeuge: jährlich. |
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- PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme
Dieselfahrzeuge
(auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger. - Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
- abgasarme Motorräder
- Elektro-KFZ
Prüfelemente/Mängelkatalog
Bei der § 57a-Begutachtung sind folgende Elemente am Fahrzeug zu überprüfen:
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