KFZ Helmut Straub - Karosseriemeisterbetrieb
A - 3552 Lengenfeld, Gewerbepark 3       
+43 2719 8372    karosseriebau@kfz-straub.at

<<--   zurück zu Dienstleistungen                                                                                                       weiter zu Spenglerleistungen   -->>

§ 57a - ÜBERPRÜFUNG (Pickerl)

Die Pickerl-Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient zur Überprüfung der Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges.

In welchen Abständen muss mein Pkw / Kombi begutachtet werden?

Neufahrzeuge: Die erste Überprüfung nach 3 Jahren, die zweite Überprüfung nach weiteren 2 Jahren, danach jährlich.
Alle anderen Fahrzeuge: jährlich.
Folgende Fahrzeuge erhalten ein weißes Pickerl:
  • PKW, Kombi und LKW bis 3,5t mit Benzinmotor und Katalysator sowie abgasarme Dieselfahrzeuge
    (auch schwere Diesel-LKW!) Anhänger.
  • Mopeds mit nationaler Typengenehmigung ab 1.10.1988 oder Einzelgenehmigung zwischen 1.1.89 und 17.6.99
  • abgasarme Motorräder
  • Elektro-KFZ
Alle anderen Kraftfahrzeuge erhalten ein grünes Pickerl.

 

Prüfelemente/Mängelkatalog
Bei der § 57a-Begutachtung sind folgende Elemente am Fahrzeug zu überprüfen:
  • Ausrüstung
  • Beleuchtung
  • Sicherheitseinrichtungen
  • Fahrgestell und Karosserie
  • Reifen und Räder
  • Motor
  • Bremsen